No Spammer, Spammails nein Danke Laut Landgericht soll man auf seiner Webseite ausdrücklich darauf hinweisen das man keine unerwünschten Emails erhalten möchte. Das würde bei Mißachtung den Tatbestand des Hausfriedensbruches erfüllen, Nötigung, Belästigung etc. Ansonsten, wenn man nicht ausdrücklich darauf … Weiterlesen
1. Januar 2010
von Marco Bockelmann
Keine Kommentare